Landkreis Nordhausen verbietet NPD-Veranstaltung
Das Landratsamt Nordhausen hat die für morgen geplante Veranstaltung der NPD versammlungsrechtlich verboten.
… so steht es in der ersten Zeile einer Presseinformation des Landratsamt Nordhausen, welche wir im folgenden gerne wiedergeben.
Derzeit bewerben die Organisatoren des »Thüringentag der nationalen Jugend« ein Gelände im Gewerbegebiet von Sondershausen, allerdings gibt es noch keine offizielle Meldung, ob eine Genehmigung vorliegt.
Das BgR Nordhausen hält an seiner Mobilisierung für den Platz der Gewerkschaften und den Bahnhofs-Vorplatz fest. Wir werden wie geplant die Kundgebungen durchführen. Alles weitere wird sich im Laufe des Vormittags spontan ergeben. Sollte der »Thüringentag der nationalen Jugend« tatsächlich ab Samstag-Mittag in Sondershausen stattfinden, solidarisieren wir uns selbstverständlich mit den Leuten dort vor Ort und versuchen sie nach allen Kräften in Ihrem Protest zu unterstützen.
PM – Landratsamt Nordhausen:
Landkreis Nordhausen verbietet NPD-Veranstaltung
Nordhausen (pln). Das Landratsamt Nordhausen hat die für morgen geplante Veranstaltung der NPD versammlungsrechtlich verboten. Dies gilt für die angemeldeten Plätze Flugplatzgelände in Nordhausen Bielen, den Bolzplatz sowie Straßenbahnwendeschleife in Nordhausen-Ost, wohin die Partei mit ihrer Veranstaltung hilfsweise ausweichen wollte. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet. Der Landkreis als Miteigentümer des Flugplatzes hatte der Veranstaltung dort nicht zugestimmt, zudem ist die angemeldete Fläche verpachtet. Den Bolzplatz in Nordhausen-Ost nutzt die dortige Schule für den Unterricht und auf der Wendeschleife haben Bündnis 90/Die Grünen eine Veranstaltung angemeldet. Nach eingehender Prüfung kommen auch keine weiteren Plätze in Nordhausen in Betracht, da diese beispielsweise durch andere Veranstaltungen belegt sind. Der vor einigen Wochen als Veranstaltungsort diskutierte Platz der Gewerkschaften, den die NPD als möglichen Platz zurückgezogen hatte, ist inzwischen ebenfalls durch eine Kundgebung belegt. Die NPD hatte bereits beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Weimar rechtliche Schritte eingeleitet, um vorbeugend dem Landkreis untersagen zu lassen, die Veranstaltung zu verbieten oder zu behindern. Beide Instanzen haben dieses Begehren abgelehnt.
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