Aktionstag gegen Schröders Extremismusklausel
Zivilgesellschaftliche Gruppen, Initiativen gegen Rechts und Einzelpersonen aus Kultur und Wissenschaft rufen zu einem bundesweiten »Aktionstag für Demokratie – gegen Misstrauen und Bekenntniszwang!« gegen die umstrittene Extremismusklausel von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) auf.

Derzeit sind viele Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundes-familienministerium im Rahmen der Förderung aus den neuen Bundesprogrammen »Toleranz fördern – Kompetenz stärken« sowie »Initiative Demokratie stärken« das Unterzeichnen einer so genannten »Demokratie-erklärung gegen Extremismus« verlangt.
Diese Erklärung und die »Hinweise zur Erklärung für Demokratie« werden mit den Zuwendungsbescheiden an die Träger zur Unterschrift verschickt. Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Teile der Erklärung »verfassungsrechtlich bedenklich« sind. Der Zwang, diese Erklärung zu unterzeichnen, sorgt seit Monaten für Unmut, Kritik und Protest unter den betroffenen Projekten, bei Wissenschaftler/innen und Politiker/innen (vgl. die Artikel Rebellion gegen Kristina Schröder« in der TAZ« sowie »Neue Kritik an Schröder« im Tagesspiegel).
Dabei betonen die betroffenen Träger der Demokratiearbeit stets, dass sie kein Problem darin sehen, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Problematisch hingegen sind die letzten beiden Sätze der Erklärung, die dazu auffordern, die Verfassungstreue von Partnerorganisationen sicherzustellen und ggf. durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
Die juristische Einschätzung und die massiven Einwände gegen die Zwangserklärung haben jedoch von Seiten des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) lediglich zu geringen kosmetischen Kürzungen innerhalb der seit Oktober 2010 kursierenden Erklärung geführt.
Die nunmehr vom BMFSFJ versandten vierseitigen »Hinweise zur Erklärung für Demokratie« lassen keinerlei Zweifel mehr zu: Das BMFSFJ verlangt künftig von Trägern der Demokratie-Arbeit, den potenziellen Partner/innen mit Misstrauen zu begegnen und sie im Zweifel beim BMFSFJ, der neu eingerichteten Bundesprogramm-Regiestelle beim Bundesamt für Zivildienst oder beim Verfassungsschutz als »extremistisch« zu melden.
Die ersten Vereine und Projekte stehen bereits jetzt vor der existenziellen Entscheidung, die antidemokratische Erklärung des BMFSFJ zu unterschreiben, um die wertvolle Arbeit gegen Rechtsextremismus vor Ort nicht zu gefährden oder die Unterschrift zu verweigern und damit potenziell die eigene Arbeit beenden zu müssen – mit weit reichenden Konsequenzen für Engagierte und Betroffene rassistischer und rechtsextremer Gewalt vor Ort.
Sechs gute Gründe, sich gemeinsam gegen diese Erpressung zur Wehr zu setzen:
I. Jeder demokratische Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, insbesondere in Regionen, in denen demokratische Normen und Werte nicht verankert sind.
Als die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 das erste staatliche Förderprogramm gegen Rechtsextremismus und für Demokratie unter dem Namen »CIVITAS« einsetzte, ging es auch um einen Paradigmenwechsel: weg von der starken Fixierung der Förderprogramme der frühen 1990er Jahre auf die Täter, hin zu einer Förderung derjenigen, die durch Rechtsextremismus am stärksten bedroht werden und sich vor Ort für demokratische Werte einsetzen. Jetzt, zehn Jahre später, wird genau diesen Gruppen – kleinen antifaschistischen Initiativen ebenso wie kirchlichen Trägern oder Betroffenen neonazistischer Gewalt – ein besonderes staatliches Misstrauen entgegen gebracht. Wer sich dem Bekenntnis-und gegenseitigen
Bespitzelungszwang nicht beugen will, ist nun schutzlos rechtsextremen und rassistischen Bedrohungen ausgesetzt. Wie soll ein junger Punk, der Opfer eines neonazistischen Angriffs wurde, sich vertrauensvoll an eine Beratungsstelle wenden, wenn er damit rechnen muss, erst einmal auf seine Gesinnung überprüft zu werden? Genießen die Mitglieder der vom BMFSFJ inkriminierten Organisationen einen geringeren Schutz vor Übergriffen, weil sie sich »kritisch auf das im Grundgesetz nicht festgeschriebene Wirtschaftssystem beziehen?« fragt Prof. Dr. Gesine Schwan. Anlässlich der Verleihung des Sächsischen Demokratiepreises hatte die Politikwissenschaftlerin Schwan in einer Rede die von den Preisträgern verlangte inhaltsgleiche »Extremismuserklärung« durch das sächsische Innenministerium scharf kritisiert.
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